Die Wahl

Anfänglich waren die Wahlsitzungen mehr als nur chaotisch. Und wohl gerade deshalb sehr erfolgreich. Immer fand man den richtigen Ehren-Födlebürger und bald auch die richtige Ehren-Födlebürgerin. Das Wahlgremium bestand aus den bisherigen Ehren-Föbüs und dem Obergugger. Später verstärkten je ein Vertreter der Fasnachgsgesellschaft und der Schnitzelbänggler das Wahlgremium.

Dabei ist es bis heute geblieben. Die zunehmende Zahl an Ehren-Föbüs rief jedoch mit der Zeit nach etwas mehr Ordnung und etwas mehr Organisation. Dazu gehören der Rat der Weisen und das Kreativteam, die beide dem Kanzler tatkräftig unter die Arme greifen. Die Amtszeit ist auf 33 Jahre beschränkt.

Auch für die Wahl des neuen Ehren-Föbüs gibt es inzwischen ein hochoffizielles und hochkompliziertes, mit einem Augenzwinkern festgelegtes Verfahren. Im Vergleich dazu ist die Wahl eines Bundesrates ein Kinderspiel. Schliesslich geht es ja auch um mehr. Auf jeden Fall aber bleibt die Wahl bis zum Verschuss am Fasnachts-Samstag das bestgehütete Geheimnis der Stadt.

Nicht verändert haben sich über all die Jahre die Kriterien für die Wahl. Aus dem grossen Kreis der st.gallischen Födlebürgerinnen und Födlebürger wird alljährlich am Fasnachts-Samstag eine Person zum Ehren-Föbü ernannt, die in letzter Zeit äusserst untypisch aufgefallen ist, indem sie mindestens einmal Födle gezeigt hat. Auch müssen die Auszuzeichnenden über den Unzulänglichkeiten des täglichen Lebens stehen – kurz: sie brauchen Födle, Herz und Humor. Die Wahl ist lebenslänglich und kann nicht rückgängig gemacht werden.